Archiv der Kategorie: Wissenswertes

Urlaub mit Hund – tierisch gut!

Sie steht wieder vor der Tür – die Urlaubszeit!

Tausende  Deutsche  plagt  nun  wieder  die  alljährlich Frage: „Wohin mit dem Vierbeiner?“

Also  wir  für  unseren  Teil  können  nur  sagen,  dass  wir  viel lieber mit unseren Hunden als ohne in den Urlaub fahren. Das  ist für alle      die schönste Zeit im Jahr!

Dank‘ vieler hundefreundlicher Städte, Gemeinden und Inseln sowie die dort ansässigen Hotels,  Pensionen  und  Bungalowparks stellt es keinerlei Probleme mehr dar,  den Vierbeiner  fast überall  hin mit zu nehmen.  Wie gesagt:  fast!

Das  A und O  ist  und  bleibt  die Toleranz  aller Mitmenschen  im  ge-meinsamen Umgang.  Jeder  Hundebesitzer  sollte Verständnis dafür haben,  dass  man  mit  einem  Vierbeiner  und s einen  Hinterlassen-schaften  nicht  gerne  am  Familienstrand  gesehen  wird,  aber dafür gibt  es  ja  sogenannte  Hundestrände,  welche zwar meist ein wenig abgelegen  sind,  aber  dafür  können  die  Hunde  dort  nach             Lust & Laune  toben,  schwimmen  und  spielen.                                WICHTIG:   Bitte  tragen  sie  immer  Kotbeutel  mit  sich,  damit  sie nicht die Häufchen im Sand verbuddeln,  sondern  diese  bitte besei-tigen, denn Sie sind nur Gast!

Heutzutage  gibt  es  sämtliche  Internetportale  über  die  sie  Ihren hundefreundlichen Urlaub buchen oder sich zumindest informieren können.  Fragen  Sie  auch  in  Ihrem  Reisebüro.  Es  gibt  spezielle Kataloge in denen Vier- und Zweibeiner sicherlich die Richtige Unterkunft  für  die  schönste  Zeit  im  Jahr  finden. Informieren Sie   sich vorher,  wohin Ihr Hund überall mitgehen darf und wie weit ge-gebenenfalls  der  Hundestrand  von  Ihrer  Unterkunft  entfernt ist, damit es nicht vor Ort zu einer bösen Überraschung kommt. Vermeiden Sie nach Möglichkeit eine lange  Anreise beispielsweise mit dem Flugzeug,  da dies doch sehr stressig für Hunde ist.

Buchtipps

Die Vielzahl an Tierbüchern ist heutzutage gigantisch. So viele unterschiedliche Werke mit unterschiedlichen Themen- und Interessengebieten von unterschiedlichen Autoren. Welche Literatur für Sie die Richtige ist, können Sie natürlich nur selbst entscheiden. Wir möchten Ihnen lediglich ein paar Tipps geben, um die Suche eventuell etwas zu vereinfachen:

Verhalten:

• Abenteuer Auslandshunde, Daniela Tschepe, ISBN-10: 3833461403 / ISBN-13: 978-3833461408

• Der ängstliche Hund: Stress, Unsicherheiten und Angst wirkungsvoll begegnen, Nicole Wilde, ISBN-10: 3938071567 / ISBN-13: 978-3938071564

• Hunde aus dem Süden: Vom Streuner zum Familienhund, Martina Nau, ISBN-10: 3861278006 / ISBN-13: 978-3861278009

• Das andere Ende der Leine: Was unseren Umgang mit Hunden bestimmt, Patricia B. McConnell, ISBN-10: 393322893X / ISBN-13: 978-3933228932 

Erziehung:

• Hundeschule für jeden Tag: Erziehung, die dem Hund Spaß macht. So lernt, spielt und versteht mein Hund. Hundetraining artgerecht. Verhaltensprobleme lösen, Katharina Schlegl-Kofler, ISBN-10: 3774213976 / ISBN-13: 978-3774213975

• Auf und davon: Wie der Jagdtrieb des Hundes kontrollierbar wird, Martina Nau, ISBN-10: 3861277557 / ISBN-13: 978-3861277552

• Positiv bestärken, sanft erziehen. Die verblüffende Methode nicht nur für Hunde, Karen Pryor, ISBN-10: 3440076954 / ISBN-13: 978-3440076958

• Hundeschule: Hundgerecht lernen ohne Stress. Motivation und Belohnung statt Strafe. Erfolgreich erziehen Schritt für Schritt, Viviane Theby, ISBN-10: 3440090922 / ISBN-13: 978-3440090923  

Rasseportrait:

• Galgo Español: Der spanische Windhund, Claudia Gaede und Thomas Ebbrecht, ISBN-10: 3837004856 / ISBN-13: 978-3837004854

• Der Podenco Ibicenco: Verstehen, erziehen, mit ihm leben, Susanne Blank & Heike Schmidt-Röger, ISBN-10: 3861277816 / ISBN-13: 978-3861277811

Zum Schmökern:

• Typisch Podenco! Lustige Geschichten für Hundefreunde, Rita Hinzpeter, ISBN-10: 3940218162 / ISBN-13: 978-3940218162

• Trick Dogs: Coole Kunststücke für pfiffige Hunde, Simone Doepp & Gabriele Metz, ISBN-10: 3440116468 / ISBN-13: 978-3440116463

Auslandshunde

Warum  werden  Hunde  aus  dem  Ausland  geholt?  Haben  wir  hier nicht genug?  Diese  Frage  wird  uns  oft  gestellt  und mag im ersten Moment auch begründet  erscheinen. 

Natürlich  warten  in  unseren hiesigen Tierheimen genügend Hunde auf ein neues Zuhause.  Es  ist auch  sehr  traurig,  dass  den  Vierbeinern  dieses  Schicksal  nicht erspart  geblieben  ist.  Dennoch  werden sie in unseren Tierheimen gut versorgt und Gassigänger sor-gen für Abwechslung und Auslauf.  Die Vermittlungschancen  stehen  gut.  

Ganz  anders  schaut es  im  Süden  Europas  aus.  Unzählige,  herren-lose,  freilaufend  streunende Hunde produzieren  jedes  Jahr Nachwuchs. Die Population wächst  ins unermessliche. Von Hunger und Durst getrieben,  streunen  diese  armen  Kreaturen  durch  Feld und  Wald,  plündern  Abfallbehälter  in  Naturschutzparks  und  an Grillplätzen,  betteln  in  den  Touristenzentren  an  Gaststätten  und Hotels  und werden somit zur Plage.  Für  Touristen  sind  die  ausge-mergelten  Hundekörper  kein  schöner  Anblick,  deshalb  lassen die Ordnungsbehörden  die  Tiere  entfernen  und  in  Tötungsstationen beseitigen. Ein wichtiger Beitrag zum Tierschutz ist hier, die Hunde an Futterstellen zu  versorgen  und  kastrieren  zu  lassen,  damit  sie sich nicht weiter vermehren. Dies ist allerdings ein enormer Aufwand und nur unter Einsatz erheblicher finanzieller Mittel möglich.  Ein  jeder  von  uns kann seinen Beitrag dazu leisten – mit einer Geldspende für Kastrationen an Hunden im Ausland. Viele der armen,  geschundenen  Vierbeinern werden von Tierschützern oder Touristen am Wegesrand völlig erschöpft und am Ende ihrer Kräfte, mit  Wunden  übersät,  aufgefunden  und  in  ein  Tierheim  oder zu einem  Tierschutzverein  (meist  von  Deutschen  geführt)  gebracht. Dort werden sie versorgt,  entwurmt und  entfloht.  Danach  gesund gepflegt,  geimpft, gechipt und kastriert.  Vorsorglich  wird  ein  Bluttest auf sog. Mittelmeerkrankheiten durchgeführt.  Im Süden haben die Hunde kaum eine Chance auf eine gute Weitervermittlung.  Viele Familien in Deutschland,  Österreich  und  der  Schweiz wissen es  schon und  haben die besten Erfahrungen mit einem  „Südländer“ gemacht;  denn  die  Tiere  sind  sehr  dankbar,  sozial  verträglich, gelehrig  und  anhänglich,  sobald  sie zu einem Menschen Vertrauen gefasst haben. Abschließend stellt sich die Frage:  Warum sollen wir bei uns Hunde vermehren?  Ist  es  nicht  besser  einem Tier aus dem Süden  eine  Chance  zu  geben,  es  liebevoll  zu  versorgen  um es für alles zu entschädigen, was es erleiden musste?                                            Ein dankbarer Hundeblick ist Ihnen sicher………

Einreisebestimmungen

Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen

Reise mit dem Flugzeug                                                                                          

Vor der Flugreise

Erkundigen Sie  sich  rechtzeitig in  Ihrem Reisebüro  oder bei  der Fluggesellschaft  über  Möglichkeiten,  Bedingungen  und  Kosten  einer Tierbeförderung. Ein Tipp:  Meist  ist  die Anzahl der beför-derten  Tiere  pro  Flug  limitiert;  buchen  Sie  deshalb  besonders frühzeitig.

Das  Mitfliegen  in  der  Kabine  ist  nur  für  Hunde  und  Katzen von  ca. 5–8 kg (inkl. Transportbehältnis),  variiert  von  Fluggesellschaft  zu Fluggesellschaft, möglich.  Das Transportbehältnis muss wasser-dicht  und  luftdurchlässig  sein  und  darf die üblichen Handgepäck-maße  nicht  übersteigen.  Die  Fluggesellschaft  wird  Ihnen  gerne nähere  Einzelheiten  mitteilen. Alle  grösseren/schwereren  Tiere werden in speziellen Flugboxen im Gepäck- bzw. Frachtraum beför-dert. Die Flugboxen können Sie entweder direkt bei den Fluggesell-schaften oder im Fachhandel kaufen.  Achten Sie beim Kauf darauf, dass  Ihr  Tier  darin  bequem  liegen,  sitzen,  stehen  und  sich  um-drehen  kann.  Geben  Sie  Ihrem  Tier ausreichend Zeit, sich an den Umgang  mit  der  Transportbox  zu  gewöhnen.  Das  reduziert  den Stress während der Flugreise deutlich.  

Neue Verordnung für EU-Länder                                                           Allgemeine innerhalb der Europäischen Union (EU) geltende Bestimmungen

Seit dem  01.10.2004  findet die neue  EU-Verordnung (Verordnung 998/2003 des europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.05.2003)  über  die   Ein- und  Ausfuhr  von   Heimtieren   (Hunde, Katzen,  Frettchen)  zwischen   EU-Mitgliedsstaaten  und  aus  Dritt-ländern in EU-Mitgliedsstaaten Anwendung. 

Hiermit soll ein verbesserter Schutz vor Einschleppung und Verbrei-tung der Tollwut gewährleistet sein. Tollwut  ist  tödlich  für Tier und Mensch!

EU Länder Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Nordirland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern. 

Die Verordnung 998/2003 gilt nicht für Tiere, die Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung darstellen.  Die Verord-nung besagt,  dass  Heimtiere zur eindeutigen Identifikation elektro-nisch gekennzeichnet sein müssen (ISO-Norm 11784 oder 11785). Falls der Chip diesen Normen nicht entspricht,  muss vom Tierhalter ein  entsprechendes  Lesegerät  zur  Verfügung  gestellt  werden. Bis zum Jahre 2011 kann die Kennzeichnung auch in einer gut les baren Tätowierung bestehen. Bei  Reisen muss der neue Heimtierausweis mitgeführt  werden,  der von einer Tierärztin / einem Tierarzt ausge-stellt ist und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des  betreffenden  Tieres  –  gegebenenfalls  eine  gültige  Auffrisch-ungsimpfung gegen Tollwut – mit einem inaktivierten Impfstoff (WHONorm) vorgenommen wurde.  

Für Reisen muss die Erstimpfung mindestens 21 Tage zurück liegen. Wiederholungsimpfungen  sollen  innerhalb  der  vom  Impfstoffher-steller empfohlenen Abstände durchgeführt werden. Für in der EU geimpfte  Tiere  wird  laut  Entscheid 2005/91/EG  eine  Impfung  21 Tage  nach  Abschluss als  gültig bezeichnet. Die EU-Mitgliedstaaten (exkl. Schweden, Irland, Malta, Großbritannien / Nordirland) gestatten die  Einreise  eines  Heimtieres, das jünger als drei Monate und nicht geimpft ist, sofern folgende Bedingungenerfüllt sind:

• Für dieses Tier muss ein Ausweis (z.B. EU Ausweis oder Schweizer  Heimtierausweis) mitgeführt werden.

• Das Heimtier muss gechippt / tätowiert sein.

• Es muss seit seiner Geburt an seinem Geburtsort gehalten worden sein ohne Kontakt mit wild lebenden Tieren,  die  einer  Infektion mit dem  Tollwutvirus  ausgesetzt  gewesen  sein  könnten.  Dieser Umstand ist tierärztlich zu bestätigen.

• Die  Einreise  ist  auch gestattet,  wenn  das  Heimtier  seine Mutter begleitet,  von  der  es  noch  abhängig  ist.  Das  Muttertier  muss  die Einreisebedingungen erfüllen.

Einige Länder haben zudem nationale Sonderregeln, die zu beachten sind. Deutschland EU-Bestimmungen Aufgrund des (Bundes-)Gesetzes zur  Bekämpfung  gefährlicher  Hunde  vom  12. April 2001 dürfen  Hunde  der  Rassen  Pit-Bullterrier,  American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzung-en nicht nach Deutschland eingeführt werden. Bundeslandspezifische Regelungen sind zu beachten.

Quelle: Intervet Deutschland GmbH Veterinaria AG.